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Auswandern mit Arbeitslosengeld: So klappt der Neustart im Ausland!

Sie träumen von einem Neuanfang im Ausland und beziehen aktuell Arbeitslosengeld? Das ist kein Hindernis! Informieren Sie sich umfassend über Ihre Möglichkeiten, das Arbeitslosengeld mitzunehmen und welche Bedingungen Sie erfüllen müssen. Für eine persönliche Beratung und Unterstützung bei Ihrer Planung, nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf.

Minutes

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21.12.2024

11

Minuten

Simon Wilhelm

Experte für Expat-Services bei GoMovin

Sie träumen von einem Neuanfang im Ausland und beziehen aktuell Arbeitslosengeld? Das ist kein Hindernis! Informieren Sie sich umfassend über Ihre Möglichkeiten, das Arbeitslosengeld mitzunehmen und welche Bedingungen Sie erfüllen müssen. Für eine persönliche Beratung und Unterstützung bei Ihrer Planung, nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf.

Das Thema kurz und kompakt

Sie träumen von einem Neuanfang im Ausland und beziehen aktuell Arbeitslosengeld? Das ist kein Hindernis! Informieren Sie sich umfassend über Ihre Möglichkeiten, das Arbeitslosengeld mitzunehmen und welche Bedingungen Sie erfüllen müssen. Für eine persönliche Beratung und Unterstützung bei Ihrer Planung, nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf.

Sie träumen von einem Neuanfang im Ausland und beziehen aktuell Arbeitslosengeld? Das ist kein Hindernis! Informieren Sie sich umfassend über Ihre Möglichkeiten, das Arbeitslosengeld mitzunehmen und welche Bedingungen Sie erfüllen müssen. Für eine persönliche Beratung und Unterstützung bei Ihrer Planung, nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf.

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Planen Sie Ihre Auswanderung und beziehen Arbeitslosengeld? Erfahren Sie, wie Sie Ihre Ansprüche sichern und welche Stolpersteine Sie vermeiden können. Jetzt informieren!

Auswandern mit Arbeitslosengeld: Neustart im Ausland sichern

Auswandern mit Arbeitslosengeld: Neustart im Ausland sichern

Planen Sie einen Neustart im Ausland und beziehen aktuell Arbeitslosengeld? Die Kombination aus Auswandern und Arbeitslosengeld wirft viele Fragen auf. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und Ihre Ansprüche optimal zu nutzen. Wir von GoMovin verstehen, dass ein internationaler Umzug eine große Herausforderung ist. Deshalb bieten wir Ihnen eine umfassende Unterstützung, um Ihren Umzug so stressfrei wie möglich zu gestalten. Unsere Expertise im Bereich Relocation hilft Ihnen, alle notwendigen Schritte zu planen und umzusetzen, damit Sie sich voll und ganz auf Ihren Neustart im Ausland konzentrieren können.

Überblick über die Thematik: Arbeitslosigkeit, Auswanderung und finanzielle Unterstützung

Bevor wir ins Detail gehen, ist es wichtig, die zentralen Begriffe zu definieren:

  • Arbeitslosengeld I (ALG I): Eine Versicherungsleistung, die auf Ihren vorherigen Beitragszahlungen basiert.

  • Arbeitslosengeld II (ALG II) / Bürgergeld: Staatliche Unterstützung für Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können.

  • Leistungsmitnahme: Die Möglichkeit, Ihr Arbeitslosengeld während der Jobsuche im EU-Ausland zu beziehen.

  • Grenzgänger: Personen, die in einem Land wohnen und in einem anderen Land arbeiten.

Viele Arbeitslose, die mit dem Gedanken spielen auszuwandern, haben zahlreiche Fragen und Unsicherheiten. Kann ich trotz Arbeitslosigkeit auswandern und weiterhin finanzielle Unterstützung erhalten? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Arbeitslosengeld bei Auswanderung zu beziehen? Welche Fristen und Formalitäten sind zu beachten? Dieser Artikel beantwortet diese Fragen und gibt Ihnen wertvolle Tipps für Ihren Neustart im Ausland. Für weitere Informationen zum Thema Umzug ins Ausland, besuchen Sie unsere Seite Auswandern als Deutscher.

ALG-Anspruch sichern: Anwartschaftszeit und Verfügbarkeit prüfen

Um Arbeitslosengeld bei Auswanderung beziehen zu können, müssen Sie zunächst die Grundvoraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld in Deutschland erfüllen. Hierbei gibt es Unterschiede zwischen dem Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) und Bürgergeld (ALG II).

Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I)

Der Anspruch auf ALG I ist an die Erfüllung der sogenannten Anwartschaftszeit geknüpft. Das bedeutet, Sie müssen in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Es gibt Ausnahmen für Personen mit kurzen Beschäftigungszeiten (mind. 6 Monate), die in kurzzeitigen Arbeitsverhältnissen (bis zu 14 Wochen) gearbeitet haben. Die Arbeitsagentur kann einer Abwesenheit von Ihrem Wohnort zustimmen, jedoch wird das Arbeitslosengeld nur für die ersten drei Wochen gezahlt.

Neben der Anwartschaftszeit müssen Sie sich persönlich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden und dem deutschen Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen. Die Meldung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen, oder innerhalb von 3 Tagen, wenn Sie erst kurzfristiger von Ihrer Arbeitslosigkeit erfahren. Beachten Sie, dass ein Umzug der Agentur für Arbeit mitgeteilt werden muss, da eine Nachsendeanordnung nicht ausreicht. Versäumnisse können zu Unterbrechungen der Arbeitslosengeld-Zahlungen führen.

Anspruch auf Bürgergeld (ALG II)

Der Anspruch auf Bürgergeld (ALG II) setzt Bedürftigkeit und die Erfüllung der Voraussetzungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) voraus. Für EU-Bürger ohne ausreichende vorherige Beschäftigung in Deutschland kann der Anspruch eingeschränkt sein und möglicherweise erst nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt bestehen. Es gibt jedoch die Möglichkeit von Überbrückungsleistungen für die kurzfristige Bedarfsdeckung bei Ausreiseabsicht. Beachten Sie, dass EU-Bürger, die in Deutschland gearbeitet haben und arbeitslos geworden sind, möglicherweise Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wenn sie zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.

Leistungsmitnahme nutzen: ALG I im EU-Ausland beziehen

Eine interessante Option für Arbeitslose mit Auswanderungsplänen ist die Leistungsmitnahme. Das bedeutet, dass Sie Ihr Arbeitslosengeld für eine bestimmte Zeit auch im Ausland beziehen können, während Sie dort nach einer neuen Arbeitsstelle suchen. Diese Möglichkeit besteht innerhalb der EU/EWR und der Schweiz.

Möglichkeiten der Leistungsmitnahme innerhalb der EU/EWR und der Schweiz

Wenn Sie ALG I beziehen, können Sie dieses für die Jobsuche im Ausland exportieren. Hierfür müssen Sie vor der Ausreise das Formular PD U2 bei der Agentur für Arbeit beantragen. Zudem müssen Sie dem deutschen Arbeitsmarkt vor der Ausreise mindestens 4 Wochen zur Verfügung stehen, wobei es hier Ausnahmen geben kann. Nach Ihrer Ankunft im Zielland müssen Sie sich innerhalb von 7 Tagen bei der zuständigen Behörde als Arbeitssuchender registrieren. Die Standarddauer für die Leistungsmitnahme beträgt 3 Monate, kann aber auf bis zu 6 Monate verlängert werden. Um Arbeitslosengeld zu übertragen, müssen Sie im Land Ihrer letzten Beschäftigung voll arbeitslos und anspruchsberechtigt sein.

Im Gegensatz dazu ist die Leistungsmitnahme von ALG II (Bürgergeld) ohne Genehmigung grundsätzlich nicht möglich. Das bedeutet, dass Sie ALG II in der Regel nicht ohne die Zustimmung des Jobcenters ins Ausland transferieren können. Es ist wichtig zu beachten, dass während der Jobsuche im Ausland die deutschen Vorschriften für die Fortzahlung des Arbeitslosengeldes gelten. Die ausländischen Behörden kontrollieren die Arbeitslosen nach ihren eigenen Regeln.

Formular PD U2: Der Schlüssel zur Leistungsmitnahme

Das Formular PD U2 ist der Schlüssel zur Leistungsmitnahme. Es dient als Zusicherung gemäß § 34 SGB X und weist im Ausland Ihre Anspruchsberechtigung nach. Um Zahlungslücken zu vermeiden, müssen Sie sich innerhalb von 6 Tagen nach Ihrer Ausreise im Ausland registrieren. Das tragbare Dokument PD U2 dient als § 34 SGB X Zusicherung, die die Agentur für Arbeit verpflichtet, Alg-EU zu gewähren, wenn Art. 64 Abs. 1 GVO und die entsprechenden Bedingungen des SGB III erfüllt sind.

Grenzgänger profitieren: Arbeitslosengeldanspruch nach Rückkehr sichern

Für Grenzgänger und Rückkehrer gibt es spezielle Regelungen beim Arbeitslosengeldanspruch. Wenn Sie nach einer Beschäftigung im Ausland nach Deutschland zurückkehren, benötigen Sie grundsätzlich eine erneute sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland, um wieder einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Es gibt jedoch Ausnahmen für "echte" und "unechte" Grenzgänger sowie entsandte Arbeitnehmer. Ausländische Versicherungszeiten können durch Vorlage des Formulars PD U1 angerechnet werden.

Arbeitslosengeldanspruch nach Rückkehr aus dem Ausland

Das Formular PD U1 spielt eine wichtige Rolle bei der Anrechnung von Versicherungszeiten. Es wird empfohlen, dieses Formular proaktiv im Ausland zu beschaffen, da die deutsche Agentur für Arbeit es zwar auch anfordern kann, die Beschaffung durch Sie den Prozess aber beschleunigt. Auch nicht-versicherungspflichtige Beschäftigungen im Ausland können angerechnet werden, wenn sie in Deutschland versicherungspflichtig gewesen wären. Um deutsches Arbeitslosengeld nach einer Beschäftigung im Ausland zu beantragen, ist grundsätzlich eine Zeit der obligatorischen versicherungsbasierten Beschäftigung in Deutschland erforderlich.

Spezifische Regelungen für Grenzgänger

Für "echte" Grenzgänger, die mindestens einmal pro Woche an ihren deutschen Wohnsitz zurückkehren, gelten besondere Regelungen zur Zuständigkeit bei Arbeitslosigkeit. In der Regel erhalten sie ihre Leistungen von Deutschland. Für "unechte" Grenzgänger, die enge Bindungen zu Deutschland haben, aber nicht wöchentlich pendeln, gilt, dass sie ihre Leistungen ebenfalls von Deutschland erhalten, auch ohne eine Zwischenbeschäftigung. Für Personen, die nach einer Tätigkeit in der Schweiz in ein EU-/EFTA-Land zurückkehren, ist es wichtig, den Prozess für den Export von Arbeitslosengeld zu verstehen.

Auswanderung planen: Ablauf und Formalitäten im Blick behalten

Eine sorgfältige Planung ist das A und O, wenn Sie mit Arbeitslosengeld auswandern möchten. Hier sind die wichtigsten Schritte und Formalitäten, die Sie beachten sollten:

Schritte vor der Auswanderung

Melden Sie sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit. Beachten Sie die Fristen (mind. 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses). Beantragen Sie das Formular PD U2 und informieren Sie sich über die notwendigen Unterlagen und Informationen. Klären Sie Fragen zur Krankenversicherung und besorgen Sie sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) für die Zeit im Ausland. Stellen Sie sicher, dass Sie auch bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland krankenversichert sind. Arbeitslose können ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld für maximal drei Monate ins Ausland mitnehmen.

Schritte nach der Ankunft im Ausland

Registrieren Sie sich nach Ihrer Ankunft im Ausland bei der zuständigen Behörde. Beachten Sie die Fristen (in der Regel 7 Tage). Informieren Sie sich über die lokalen Bestimmungen für Arbeitslose und halten Sie sich an Ihre Verpflichtungen und Kontrollen im Zielland. Es ist wichtig zu beachten, dass bei der Auswanderung mit Arbeitslosengeld die Einhaltung der lokalen Bestimmungen für Arbeitslose im Zielland von großer Bedeutung ist. Für weitere Unterstützung bei Behördengängen im Rahmen Ihres Umzugs, schauen Sie sich unsere Dienstleistungen im Bereich Behördengänge an.

Fallstricke vermeiden: Sperrzeiten, Gesundheit und Steuern beachten

Bei der Auswanderung mit Arbeitslosengeld gibt es einige Fallstricke und Besonderheiten, die Sie kennen sollten. Auch im Ausland gelten Sperrzeiten und Leistungskürzungen. Informieren Sie sich daher im Vorfeld genau über die Regelungen. Achten Sie darauf, Lücken in Ihrer Gesundheitsversicherung zu vermeiden und informieren Sie sich rechtzeitig über den Krankenversicherungsschutz während der Jobsuche im Ausland. Beachten Sie auch die steuerlichen Aspekte, insbesondere die Besteuerung von Arbeitslosengeld bei Wohnsitz im Ausland (z.B. Frankreich). ALG I ist eine Versicherungsleistung, die auf früheren Beiträgen basiert, während ALG II (Hartz IV) staatliche Unterstützung ist.

Sperrzeiten und Leistungskürzungen

Sperrzeiten, die aufgrund von Fehlverhalten oder verspäteter Meldung verhängt werden, wirken sich auch auf die Leistungsmitnahme aus. Es ist daher ratsam, sich vor der Auswanderung über mögliche Sperrzeiten zu informieren und diese zu vermeiden. Die Agentur für Arbeit kann Ihnen hierzu detaillierte Auskünfte geben.

Gesundheitsversicherung während der Jobsuche im Ausland

Der Krankenversicherungsschutz erlischt in der Regel bei Beendigung der ausländischen Beschäftigung. Um Lücken zu vermeiden, sollten Sie sich rechtzeitig um eine neue Krankenversicherung kümmern. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bietet Ihnen eine Grundversorgung im EU-Ausland, aber möglicherweise ist eine zusätzliche private Krankenversicherung sinnvoll. Für weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung bei Auswanderung, besuchen Sie unsere Seite Auswandern Krankenversicherung.

Steuerliche Aspekte

Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, kann dies Auswirkungen auf die Besteuerung Ihres Arbeitslosengeldes haben. In einigen Ländern, wie beispielsweise Frankreich, ist das deutsche Arbeitslosengeld steuerpflichtig. In diesem Fall müssen Sie den "Fragebogen zur Verlegung des Wohnsitzes/Lebensmittelpunktes nach Frankreich" ausfüllen. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um alle steuerlichen Aspekte korrekt zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlagen verstehen: SGB III und EU-Verordnungen nutzen

Um Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Auswanderung und dem Bezug von Arbeitslosengeld zu kennen, ist es wichtig, die relevanten Gesetze und Verordnungen zu verstehen. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind das Sozialgesetzbuch III (SGB III), Artikel 64 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und § 34 SGB X (Zusicherung). Selbst kurze versicherungspflichtige Beschäftigungen in Deutschland nach der Tätigkeit im Ausland können den Anspruch auf Arbeitslosengeld eröffnen.

Relevante Gesetze und Verordnungen

Das SGB III regelt die Rahmenbedingungen für die Arbeitsförderung und den Bezug von Arbeitslosengeld in Deutschland. Artikel 64 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 legt die Bestimmungen für die Leistungsmitnahme innerhalb der EU fest. § 34 SGB X (Zusicherung) regelt die Rechtswirkung des Formulars PD U2 als Zusicherung der Leistungsberechtigung. Es ist wichtig, sich mit diesen Gesetzen und Verordnungen vertraut zu machen, um Ihre Rechte und Pflichten zu kennen.

Wichtige Informationsquellen

Für weiterführende Informationen und Unterstützung stehen Ihnen verschiedene Informationsquellen zur Verfügung. Die Bundesagentur für Arbeit ist die erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Arbeitslosengeld. Auf der Website Europa.eu (Your Europe) finden Sie umfassende Informationen zu den Rechten von EU-Bürgern. Der Verein Deutsche im Ausland e.V. bietet ebenfalls wertvolle Informationen und Unterstützung für Auswanderer. Nutzen Sie diese Informationsquellen, um sich umfassend zu informieren und Ihre Auswanderung optimal vorzubereiten. Deutsches Arbeitslosengeld kann zur Arbeitssuche in andere EU-Mitgliedstaaten exportiert werden.

Erfolgreich auswandern: Planung und Beratung nutzen

Die Auswanderung mit Arbeitslosengeld ist ein komplexes Thema, das eine sorgfältige Planung und Vorbereitung erfordert. Wenn Sie die wichtigsten Punkte beachten und sich rechtzeitig informieren, können Sie Ihren Neustart im Ausland erfolgreich gestalten. Nutzen Sie die verschiedenen Informationsquellen und Beratungsangebote, um Ihre individuelle Situation zu klären und alle notwendigen Schritte einzuleiten.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Die Planung ist entscheidend für eine erfolgreiche Leistungsmitnahme. Informieren Sie sich rechtzeitig und leiten Sie alle notwendigen Schritte ein. Beachten Sie die Fristen und Formalitäten und kümmern Sie sich um Ihre Krankenversicherung. Informieren Sie sich über die Bestimmungen im Zielland und halten Sie sich an Ihre Verpflichtungen. Die Arbeitsagentur kann einer Abwesenheit von Ihrem Wohnort zustimmen, jedoch wird das Arbeitslosengeld nur für die ersten drei Wochen gezahlt.

Handlungsempfehlungen für Arbeitslose mit Auswanderungsplänen

Nehmen Sie eine individuelle Beratung bei der Agentur für Arbeit in Anspruch, um Ihre spezifische Situation und Ihre Ansprüche zu klären. Beantragen Sie das Formular PD U2 rechtzeitig und halten Sie alle notwendigen Unterlagen bereit. Informieren Sie sich über die Bestimmungen im Zielland und kennen Sie Ihre Verpflichtungen und Kontrollen. Als Grenzgänger erhalten Sie in der Regel Leistungen von Deutschland. Für weitere Informationen zum Thema Rente im Ausland, besuchen Sie unsere Seite Auswandern Rente wohin.

Wir von GoMovin unterstützen Sie gerne bei Ihrem Umzug ins Ausland. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem globalen Netzwerk helfen wir Ihnen, alle Herausforderungen zu meistern und Ihren Neustart so einfach wie möglich zu gestalten. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung. Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem Abenteuer zu unterstützen!

Planen Sie Ihre Auswanderung und möchten sicherstellen, dass alles reibungslos verläuft? Wir von GoMovin bieten Ihnen eine umfassende Umzugshilfe, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Von der Planung bis zur Durchführung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns jetzt, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und Ihren Umzug stressfrei zu gestalten.

FAQ

Kann ich Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen, während ich im Ausland nach einem Job suche?

Ja, das ist möglich. Sie können Ihr ALG I für bis zu drei Monate in einem anderen EU/EWR-Land oder der Schweiz beziehen, um dort Arbeit zu suchen. Eine Verlängerung auf bis zu sechs Monate ist möglich. Beachten Sie, dass Sie vor der Ausreise das Formular PD U2 beantragen müssen.

Was ist das Formular PD U2 und wozu benötige ich es?

Das Formular PD U2 ist der Schlüssel zur Leistungsmitnahme. Es dient als Nachweis Ihrer Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosengeld im Ausland und muss vor der Ausreise bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.

Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich mit Arbeitslosengeld ins Ausland gehe?

Sie benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), um im Ausland krankenversichert zu sein. Klären Sie vor der Ausreise, ob die EHIC ausreichend ist oder ob Sie eine zusätzliche private Krankenversicherung benötigen.

Muss ich mich bei der Agentur für Arbeit melden, bevor ich auswandere?

Ja, Sie müssen sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit melden und Ihre Auswanderungspläne mitteilen. Beachten Sie die Fristen (mind. 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses), um Sperrzeiten zu vermeiden.

Was passiert, wenn ich im Ausland keine Arbeit finde und nach Deutschland zurückkehre?

Wenn Sie nach Deutschland zurückkehren und weiterhin arbeitslos sind, müssen Sie sich umgehend wieder bei der Agentur für Arbeit melden. Unter Umständen können Sie Ihren Arbeitslosengeldanspruch reaktivieren, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Kann ich auch Bürgergeld (ALG II) ins Ausland mitnehmen?

Nein, die Leistungsmitnahme von ALG II (Bürgergeld) ist ohne Genehmigung grundsätzlich nicht möglich. Sie können ALG II in der Regel nicht ohne die Zustimmung des Jobcenters ins Ausland transferieren.

Gelten im Ausland die gleichen Regeln für Arbeitslose wie in Deutschland?

Während der Jobsuche im Ausland gelten die deutschen Vorschriften für die Fortzahlung des Arbeitslosengeldes. Die ausländischen Behörden kontrollieren die Arbeitslosen jedoch nach ihren eigenen Regeln.

Was sind die Besonderheiten für Grenzgänger beim Bezug von Arbeitslosengeld?

Für Grenzgänger gelten spezielle Regelungen zur Zuständigkeit bei Arbeitslosigkeit. In der Regel erhalten sie ihre Leistungen von Deutschland, auch wenn sie im Ausland gearbeitet haben. Es gibt jedoch Ausnahmen, die individuell geprüft werden müssen.

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